Editorial | INDat Report 03_2024 | April 2024

Der Countdown läuft

Die Tage sind gezählt. Ende Juni dieses Jahres soll der Gesetzesentwurf aus dem BMJ zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter und andere insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Funktions­träger das Licht der Fachwelt erblicken. Nachdem der politische Entschluss gefasst wurde, das Berufsrecht in Form einer Insolvenz­verwalterkammer zu institutionalisieren, wächst die Erkenntnis, dass dafür im BMJ noch dicke Bretter zu bohren sind.

Nicht nur der abzuarbeitende Fragenkatalog rund um eine Verwalterkammer ist äußerst anspruchsvoll, es gibt auch Unklarheiten zur Quantität: Wie viele Verwalter werden Mitglied einer wie ausgestalteten Kammer, denn womöglich werden sog. Gelegenheitsverwalter der jährlich rd. 2000 im Jahr bestellten Verwalter nicht mitziehen wollen? Von der Mitgliederzahl hängt aber der Kammerbeitrag ab. Doch bei dieser Rechnung wird vergessen, dass mit dem gesetzlich verankerten Berufsrecht zumindest rd. 460 Verwalter Kosten sparen, denn das VID-Cert und die damit verbundenen Ausgaben werden sicherlich entfallen. Eine weitere Zahl ist von Bedeutung, denn sie steht im Zusammenhang mit dem Berufszugang. Die Rede ist von einer Prüfungsstelle und einem Berufsexamen. Ungeachtet dessen, dass diese Hürde vielleicht einen Teil der Interessenten abschrecken kann, hilft es, mit einer Zahl zu operieren, für wie viele Bewerber ein wohl aufwendiges Prüfungswesen zu schaffen ist. Es sind im Jahr  2023  – siehe die Seiten 44/45 – 38 Verwalter zum ersten Mal von einem Insolvenzgericht bestellt worden. Vielleicht geht es schlanker: ­die Kombination aus drei- bis fünfjährigem Praxisnachweis und bestandener Theorie des FA InsSanR.

Auch gilt es, recht heikle Themen auszuloten. Dazu gehört bei der Berufsaufsicht das sog. Delisting, das den Insolvenzrichtern obliegt. Sie von diesem Vorgang ganz auszuschließen, könnte die bekanntlich für die Justiz zuständigen Länder »verärgern«. Aus Länderkreisen ­ist zu hören, dass man sich einen Beirat vorstellt, der zumindest bei diesen Entscheidungen anzuhören sei. Die kommende JuMiKo am 05./06.06.2024 wird das Verwalterberufsrecht wohl auf die Agenda setzen – gut drei Wochen vor der Finalisierung des Gesetzesentwurfs. Die Tage sind gezählt.

Peter Reuter, Chefredakteur