Editorial | INDat Report 05_2026 | Juli 2026
Editorial | INDat Report 06_2026 | Juli 2026
Harmonie und Disharmonie
Stabile Verhältnisse
Investitionshemmend und missbrauchsanfällig, so bezeichnet die Deutsche Kreditwirtschaft den Insolvenzrechtsteil aus dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen – »EU Inc.«. Das vorgeschlagene Sonderinsolvenzverfahren orientiere sich allein an vermeintlichen Vereinfachungsinteressen zugunsten des insolventen Schuldners und lasse die Gläubigerinteressen und das Finanzierungsinteresse der innovativen Start-ups weitgehend unberücksichtigt. Bekanntermaßen stammt die Idee des sog. verwalterlosen Insolvenzverfahrens aus dem Entwurf zur Harmonisierungsrichtlinie. Bereits damals ist die EU-Kommission auf heftigen Widerstand im Rat gestoßen, sodass dieses Kapitel aus dem Entwurf verschwand.
Die EU-Kommission will nun ihr nächstes Projekt, das gesellschaftsrechtliche Vorhaben des 28. Regimes, noch dieses Jahr abschließen und zeigt sich anscheinend unbeeindruckt von der erst kürzlich erlittenen Niederlage bei Titel VI.
Die Verbände der Insolvenzverwalter und Anwälte führen neben den Gläubiger- und Investorenrisiken an, dass es keine Rechtfertigung gibt, die bewährten Regelungen des Insolvenzrechts zuungunsten der Gläubigergesamtheit eines Start-ups aufzuweichen. Insbesondere nicht durch den Verzicht auf eine unabhängige und professionelle Verfahrensführung, schreibt z. B. die BRAK.
BRAK, AGIS und VID demonstrieren in diesem Fall eine geschlossene Einigkeit. Doch schon bald dürfte die Harmonie wieder getrübt werden. Wie es heißt, soll in Kürze der Entwurf für ein Verwalterberufsrecht vorliegen. Bei diesem Projekt haben vor allem die genannten Interessenvertreter Disharmonie regelrecht zelebriert. Aber vielleicht schlagen sie mit dem Entwurf gemeinsam ein neues Kapitel auf.
Peter Reuter, Chefredakteur
Statistiken bringen immer wieder neue Erkenntnisse, auch wenn sich über die Jahre statistisch gar nicht so viel verändert, was wiederum auch eine interessante Einsicht sein kann. Vor einem Jahr haben wir aus der Halbjahresstatistik 2025 verschiedene Rankings zur Bestellung von Insolvenzverwalterinnen durchleuchtet. Es war keine große Überraschung, dass unter den Top 300 der mit Personen- und Kapitalgesellschaften betrauten Verwalter nur 29 Insolvenzverwalterinnen vertreten waren, also rd. 10 %. Ein Jahr später kommt die Auswertung zum exakt selben Ergebnis. Eine Veränderung ist dahin gehend auszumachen, dass in diesem Jahr vier Frauen unter den Top 30 der meistbestellten Verwalter präsent sind, während es im betrachteten Zeitraum des vergangenen Jahres nur zwei Frauen waren.
Um eine Größenordnung für die Unternehmensinsolvenzen heranzuziehen, helfen die zuletzt bekannt gemachten Umsätze der später insolventen Unternehmen. Fand sich unter den Top 30 dieser Analyse im vergangenen Jahr nur eine Verwalterin, sind es im aktuellen Betrachtungszeitraum immerhin drei Verwalterinnen, wobei eine Frau dieses Ranking sogar anführt. Überraschend ist es nicht, dass unter den 50 meistbestellten Verwaltern bei (i. d. R. massearmen) IK-Verfahren zumindest 18 Verwalterinnen vertreten sind. Ein Blick auf einzelne Bundesländer ergibt wiederum ein recht bescheidenes Bild: In Bayern ist keine Verwalterin unter den Top 10 der meistbestellten Verwalter, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind es jeweils zwei und in Sachsen ist es eine.
Wie man die Betrachtung auch dreht und wendet: Es gibt noch viel Luft nach oben. Die Branche selbst könnte engagierter Zeichen setzen: So hat es der Gravenbrucher Kreis erst kürzlich geschafft, in seiner Historie zum zweiten Mal eine Frau aufzunehmen. Auch dem Zusammenschluss Forum 270 ist es jüngst gelungen, gleich zwei Kolleginnen erstmalig als Mitglieder zu begrüßen. Wirkliche Impulse aus diesen einflussreichen Zirkeln sähen aber anders aus.
Peter Reuter, Chefredakteur