Titel | INDat Report 05_2026 | Juli 2026

Titel | INDat Report 06_2026 | Juli 2026

Zentraler Bewertungsmaßstab der Restrukturierungs- und Verwertungspraxis

Halbjahresstatistik 2026 und Redaktion aktuell

Die ehrliche Ausproduktion in der Vergleichsrechnung 

München. Restrukturierungsberater, Gläubiger, Insolvenzverwalter und Gerichte haben in letzter Zeit einen pragmatischeren, zuweilen härteren Blick auf Fortführungschancen und deren Wertpotenziale entwickelt. Als Alternative wird zunehmend eine geordnete Ausproduktion als legitime und vielfach wertmaximierende Lösung diskutiert. Im Zuge dieser Diskussionen bekommt auch die Vergleichsrechnung sowohl im StaRUG als auch in der Insolvenz eine zunehmende Bedeutung. In der Beratungspraxis der Verfasser zeigt sich seit einigen Jahren ein vermehrt kritischer Blick aller Verfahrensbeteiligten auf die Plausibilität dieser Vergleichsrechnungen. Wo früher das vermeintlich Worst-Case-haltige Zerschlagungsszenario als Vergleichsmaßstab in den darstellenden Teil eines Plans gesetzt wurde, fragen Gläubiger und Gerichte heute differenzierter: Was wäre tatsächlich der wahrscheinlichste Geschehensablauf ohne den Plan? Und ist dies wirklich die unmittelbare Zerschlagung, oder ist es nicht vielmehr eine über Monate oder gar wenige Jahre gestreckte Ausproduktion mit anschließender Liquidation, die für die Gläubiger eine oftmals deutlich ­höhere Erlösperspektive bietet? Der vorliegende Beitrag systematisiert das Thema entlang dreier Achsen: erstens der rechtliche Rahmen und die Relevanz der Vergleichsrechnung, zweitens die praktische Ermittlung eines belastbaren Ausproduktionsszenarios entlang der Bilanzpositionen und operativen Werttreiber und drittens die Lehren aus Praxisfällen und Branchenspezifika. 

Text: Matthias Müller und Christian Dresen 

Relevanz und Anwendungsfelder: InsO, StaRUG und Überschuldungsprüfung

Grundsätzlich folgt die Ermittlung eines Ausproduktionsszenarios unabhängig vom jeweiligen rechtlichen Rahmenwerk denselben betriebswirtschaftlichen Grundprinzipien. Ausgangspunkt ist stets die Frage, welcher Wert durch eine geordnete Fortführung auf Zeit mit anschließender Verwertung der Vermögensgegenstände tatsächlich realisiert werden kann. Hierzu sind die operative Entwicklung, die erforderliche Liquidität, die Verwertung der Vermögenswerte, die Auswirkungen auf die Gläubiger sowie die wesentlichen Risiken in einer integrierten Planung abzubilden. Unterschiede ergeben sich weniger aus der Berechnungslogik als vielmehr aus dem jeweiligen Verwendungszweck der Analyse. Während im Insolvenzplan und im StaRUG die Vergleichsrechnung insbesondere der Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer Restrukturierungslösung dient, stehen bei der Überschuldungsprüfung nach §  19 InsO die Ableitung realistischer Liquidationswerte und bei der solventen Liquidation die wertmaximierende Beendigung des Geschäftsbetriebs im Vordergrund.

Gerade diese methodische Einheitlichkeit erklärt die wachsende Bedeutung des Ausproduktionsszenarios. Was lange Zeit primär als insolvenzspezifische Fragestellung betrachtet wurde, entwickelt sich zunehmend zu einem universellen Referenzmaßstab für Restrukturierungs- und Liquidationsentscheidungen. Unabhängig davon, ob die Analyse im Rahmen eines Insolvenzplans, eines Restrukturierungsplans nach StaRUG, einer Überschuldungsprüfung oder einer solventen Liquidation erfolgt, ist regelmäßig zu beurteilen, welche wirtschaftlichen Ergebnisse alternative Handlungs­optionen tatsächlich erwarten lassen und welcher Wert für die Beteiligten unter realistischen Annahmen erzielt werden kann.

Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung im StaRUG. Durch die dort verankerte Schlechterstellungsprüfung rückt das Alternativszenario in den Mittelpunkt der gesamten Restrukturierungslogik. Die Frage, wie die betroffenen Gläubiger ohne Umsetzung des Restrukturierungsplans stünden, ist nur auf Basis einer belastbaren Vergleichsrechnung zu beantworten. In vielen Fällen wird dabei nicht die unmittelbare Betriebseinstellung, sondern eine geordnete Ausproduktion das wirtschaftlich sachgerechte ­Alternativszenario darstellen.

Vergleichbare Fragen stellen sich jedoch auch im Insolvenzplanverfahren. Die Zustimmung der Gläubiger setzt voraus, dass die angebotene Befriedigung mindestens dem entspricht, was bei einer alternativen Verwertung des Unternehmens zu erwarten wäre. Insbesondere in Branchen mit hohen Vorratsbeständen, laufenden Kundenaufträgen oder ausgeprägten Kundenabhängigkeiten kann eine strukturierte Ausproduktion erhebliche zusätzliche Werte generieren und damit den relevanten Maßstab für die Beurteilung eines Insolvenzplans bilden.
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» Unternehmensinsolvenzverfahren vom 01.01.2026 bis 30.06.2026

Bestellungen an allen Insolvenzgerichten, Rankings der Verwalter und Kanzleien nach
Bestellungen und nach Umsätzen

» Standortbestimmung des Distressed-M&A-Markts 2026

Mehr Insolvenzen und geringere Rettungsquote

» Die junge Verwaltergeneration: RA Dr. Nicolai Fischer (Grub Brugger)
Vom Börsenspiel zum echten Markt

» Kolumne von Rechtsanwalt Dr. Daniel Bergner

Der archimedische Punkt und die Restrukturierung

» Kongresse, Symposien und Praktikerforen

Europäischer Insolvenz- und Restrukturierungs­kongress (EIRC) in Brüssel

 

Kongresse & Tagungen

Harmonisieren oder nicht harmonisieren 

Brüssel. Am 25./26.06.2026 fand – nach Pause in 2025 – zum 14. Mal der Europäische Insolvenz- und Restrukturierungskongress (EIRC) in Brüssel statt. Die Veranstaltung wird jährlich von der Arge Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (AGIS) ausgerichtet und versteht sich als Forum des Austauschs zwischen Insolvenzrechtlern aller EU-Mitgliedstaaten untereinander und mit Vertretern der EU-Kommission. Sie stand erneut ganz im Zeichen der voranschreitenden Harmonisierung der unterschiedlichen Insolvenzrechtsregime der EU-Mitgliedstaaten.

Text: Rechtsanwalt David Loszynski, Heuking

Nach der persönlichen Begrüßung der rd. 100 Teilnehmer durch die Co-Vorsitzenden der AGIS, RAin Dr. Anne Deike Riewe und RA Dr. Rainer Eckert, gab Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission, im Rahmen einer per Video übermittelten Willkommensadresse einen kurzen Überblick über Inhalt und Zielsetzung der aktuellen Verhandlungen über den Entwurf der EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Insolvenzrechtsregime der EU-Mitgliedstaaten, gefolgt von Dr. Andreas Stein, dem Bereichsleiter Zivilgerichtsbarkeit des Generaldirektorats für Justiz und Verbraucherschutz der EU-Kommission, mit einem Bericht aus dem Maschinenraum der europäischen Harmonisierungsbestrebungen im insolvenzrechtlichen Bereich. Stein blickte auf mittlerweile rd. zehn Jahre laufende Bemühungen der EU-Kommission zur Angleichung der europäischen Insolvenz­rechtsregime zurück und machte mehr als einmal deutlich, wie wichtig eine voranschreitende Harmonisierung insbesondere auch der unterschiedlichen Insolvenzkulturen und rechtlichen Grundlagen auf dem Weg zur angestrebten europäischen Kapitalmarktunion sei. Die nun – nach vielen Jahren der Verhandlung – gefundene Lösung sei komplex, da die Kommission den Mitgliedstaaten trotz aller Wünsche nach Vereinheitlichung dennoch die notwendige Flexibilität in vielen Richtlinienbereichen bieten wolle. Stein ging im Rahmen seiner Ausführungen zu den Regelungsvorschlägen für Insolvenzen von Kleinstunternehmen auch auf die vorgeschlagene neue Rechtsform »EU Inc.« ein.

An die Ausführungen Steins schloss sich eine erste Paneldiskussion an, die unter der Überschrift »To harmonize or not to harmonize? That’s the question« den aktuellen Verhandlungsstand des Vorschlags der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Insolvenzrechtsregime der Mitgliedstaaten beleuchtete. Moderiert wurde die Diskussion von RA Daniel F. Fritz, dem Sprecher der Arbeitsgruppe Europa der AGIS. Weitere Diskussionsteilnehmer waren Prof. Dr. Reinhard Bork von der Universität Hamburg, der Wiener Transaktionsexperte Mag. Albert Hannak, Pal Lajos Sziranyi vom Generaldirektorat Justiz und Verbraucherschutz der EU-Kommission, MdEP Prof. Dr. René Repasi von der Erasmus-Universität Rotterdam sowie der tschechische Rechtsanwalt Tomáš Richter. Das Eingangsstatement lieferte René Repasi mit seiner Sicht auf die letzten Verhandlungsrunden zum Richtlinien­entwurf, an denen er teilgenommen habe. Repasi schilderte noch einmal die Herausforderungen, vor denen die EU-Kommis­sion und die Mitgliedstaaten auf dem Weg zur voranschreitenden Harmonisierung stünden. Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die EU-Inc.-Verordnung erläuterte auch die Hintergründe für das Bedürfnis der neuen EU-Rechtsform »EU Inc.« als Rechtsform, die für potenzielle Investoren und Gründer auf den ersten Blick Vertrauen schaffe, ohne rechtsformabhängige Besonderheiten der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen zu müssen. Dies sei eine gute Grundlage, die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene zu stärken, auch wenn es vor diesem Hintergrund aus seiner Sicht seltsam anmute, dass die EU-Kommission mit »Inc.« ausgerechnet eine etablierte US-amerikanische Gesellschaftsbezeichnung gewählt habe. Dies gab den weiteren Panelteilnehmern Gelegenheit, Ausführungen zu ihrer Sicht auf den Stand der Richtlinie, die neue Rechtsform und die jeweils erwarteten Vor- und Nachteile zu machen. So wies Albert Hannak darauf hin, dass Start-ups üblicherweise nicht nur scheitern, sondern mehrfach wiedergeboren würden, was auch im Rahmen von Restrukturierungsverfahren und neuen Rechtsformen berücksichtigt werden müsse.

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Inhalt

Die kommende Ausgabe INDat Report 06_2026 erscheint am 29.07.2026.

Am 08.07.2026 ist Anzeigenschluss, alle weiteren Termine finden Sie auf www.der-indat.de.

Die kommende Ausgabe INDat Report 07_2026 erscheint am 02.09.2026.

Am 12.08.2026 ist Anzeigenschluss, alle weiteren Termine finden Sie auf www.der-indat.de.

Aktuelle Ausgabe: 01.07.2026
Umfang: 60 Seiten

Aktuelle Ausgabe: 29.07.2026
Umfang: 120 Seiten

Professoren & Hochschulen  (aus 02_2025)

Vertreter vernachlässigter rechtlicher Schnittstellen

Prof. Dr. Sebastian Mock

 

Die junge Verwaltergeneration

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Die junge Verwaltergeneration

Vom Börsenspiel zum echten Markt

Laura Trede

 

Nicolai Fischer

 

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