Editorial | INDat Report 10_2025 | Dezember 2025
Von Brüssel nach Berlin
So gut wie sicher ist nun mit der jüngst erzielten Einigung zwischen Vertretern des Rates und des Europäischen Parlaments, dass das sog. verwalterlose Sonderinsolvenzverfahren für Kleinstunternehmen entgegen den Kommissionsplänen nicht in die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts aufgenommen wird. Die Befürchtung, Insolvenzverwalter würden für ein Gros der Verfahren nicht mehr zuständig sein können, ist zumindest bei diesem Vorhaben ad acta gelegt. Allerdings könnte in Brüssel der Versuch unternommen werden, diese Pläne während der laufenden Vorbereitungen zum sog. 28. Regime wieder zu reaktivieren.
Was in die Richtlinie kommt, ist die europaweite Einführung des Pre-pack-Verfahrens, das hierzulande ein neues Restrukturierungswerkzeug darstellt. Sinn und Zweck dieses Instruments ist es, dass sich die Lösungsfindung zum größten Teil vor Verfahrenseröffnung abspielt. Das bedeutet, dass Sanierungsexperten für die frühen Krisenstadien (noch) gefragter sein werden. Für den klassischen Amtsträger ist eine Aufsichtsfunktion analog einem Sachwalter vorgesehen.
Auch wenn die Auswirkungen der europäischen Pläne auf das hiesige Restrukturierungs- und Insolvenzrecht und dessen Praktiker noch nicht abzusehen sind, können Teile der Verwalterschaft einen großen Gewinn verbuchen. Das Berufsrecht wird kommen. Mit dessen Einführung sind viele Erwartungen verbunden, aber auch Optionen. Die Justiz stößt an vielen Ecken und Enden an ihre Belastungsgrenzen. Denkbar wäre daher eine weitere Verlagerung von InsO-Aufgaben auf die Verwalter, z. B. wie kürzlich vorgeschlagen beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Ob allerdings dieser Aufgabenzuwachs den Verwalterberuf attraktiver macht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das Verlags- und Redaktionsteam wünscht Ihnen einen besinnlichen Jahresausklang und allen ein gesundes, friedliches und glückliches neues Jahr 2026.
Peter Reuter, Chefredakteur