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Das Insolvenzbarometer veröffentlicht aktuelle Insolvenzstatistiken.
Bund
2022
2023
Veränderung
Unternehmensinsolvenzen (eröffnete Insolvenzverfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften) im Bund vom 01.01.2023 bis 31.07.2023 im Vergleich zum Vorjahr
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Aktuell
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Namen & Nachrichten
Im Erörterungs- und Abstimmungstermin der Gerry Weber International AG am 18.08.2023 stimmten alle drei Gläubigergruppen dem Restrukturierungsplan zu. Gruppe 1 (Absonderungsanwartschaften) 100 %, Gruppe 2 (Gläubiger der unbesicherten Forderungen) 97,53 % und Gruppe 3 (Aktionäre) 89,7 %. Der Kapitalschnitt sieht vor, dass die Aktionäre kompensationslos ausscheiden. Das Restrukturierungsgericht Essen hat für die Planbestätigung den 27.09.2023 anberaumt.
Die Restrukturierungsgesellschaft Pluta hat zum September dieses Jahres den Restrukturierungsexperten WP/StB Bernd Richter gewonnen, der als Geschäftsführer und Gesellschafter der Pluta Rechtsanwalts GmbH sowie als Geschäftsführer der Pluta Management GmbH von München und Hamburg aus die Managementgesellschaft bei der vorinsolvenzlichen Restrukturierungsberatung sowie bei M&A-Transaktionen unterstützen wird. Richter ist mit Erreichen der Altersgrenze von 62 Jahren zum 30.06.2023 aus der Ernst & Young GmbH (EY) ausgeschieden. Mehr als 30 Jahre war Richter im Bereich Strategy und Transactions bei EY tätig, er hat dort maßgeblich die Restrukturierungsberatung geprägt und von 2010 bis 2020 als Managing Partner die DACH-Region von EY geführt; gleichzeitig war er Mitglied des globalen EY Restructuring Leadership Teams. Mit seinem Know-how und Netzwerk wolle er den Expansionskurs von Pluta mitgestalten, erklärt Richter.
Hintergrund
EU-Kommission sieht verwalterloses Verfahren als Experiment
Brüssel. Zusammen mit dem Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires (CNAJMJ) hat der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e. V. (VID) am 25.05.2023 nach Brüssel zur Diskussion auf vier Panels über den RL-Vorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts eingeladen, der rd. 80 Teilnehmer bei Simultanübersetzung in Französisch bzw. Deutsch gefolgt sind. Auf den prominent besetzten Panels saßen auch Vertreter der EU-Kommission, die sich den kritischen Fragen und der Diskussion stellten, das Schlusswort war einem sog. Schattenberichterstatter vorbehalten.