Titelthema | INDat Report 04_2017 | Juni 2017

Berufsstand und Markt der Insolvenzverwalter im Umbruch

Köln. Ein bislang nie dagewesener Wandel des Verwaltermarkts und des Berufsstands der Insolvenzverwalter ist im Gange. Die Gründe dafür sind vielschichtig, auch die strategischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus, wie 15 Verwalter aller Kanzleigrößen berichten. Die These, dass großen Einheiten per se die Zukunft gehört, muss relativiert werden. Auch kleinere Büros können sich lukrative Verfahren und Mandate angeln. Verblüffend: Das Ranking der meisten Verfahren je Verwalter bzw. der »umsatzstärksten« Verfahren je Verwalter führen die kleineren Verwalterkanzleien an – die großen können dabei nicht mithalten.

Die Insolvenzverwalter müssen sich neu erfinden. Die Zeiten erfordern es. So in etwa hört sich die Stimmung derzeit unter den Verwaltern an, die umfangreichen Veränderungen gegenüberstehen. Inzwischen sind – nicht zuletzt mit der Einführung des ESUG – flexible und teamfähige Sanierungsdienstleister für alle Krisenlagen gefragt. Aber auf diesem Feld konkurrieren Insolvenzverwalter mit u. a. Unternehmensberatern, anwaltlichen Beratern und Interim Managern vor allem in der Eigenverwaltung. Professionelle Gläubiger und deren Berater haben Gerichte als Akquiseadressat für große Insolvenzverfahren abgelöst. Kleine Verwalterbüros verschwinden schnell unter deren Radar, falls sie nicht mit Alleinstellungsmerkmalen und Qualität bzw. mit in den Augen der neuen »Auftraggeber« guter Performance auf sich aufmerksam machen können. Und als wäre die Suche nach anderen Wegen nicht schon dringlich genug, wirkt die derzeitige allgemein gute Wirtschaftslage wie ein Brandbeschleuniger. Wer jetzt nicht zu neuen Ufern aufbricht, dem könnte bald der Boden unter den Füßen zu heiß werden.
Die Gründe, die zur aktuellen Lage geführt haben, sind vielschichtig: Seit Jahren sinkt die Anzahl der Insolvenzverfahren stark. Gab es im Jahr 2013 laut WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH 10.193 eröffnete Insolvenzverfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften, sank die Zahl auf 9364 (Jahr 2014), 8939 (Jahr 2015) und im vergangenen Jahr auf 8435. Auf der anderen Seite stehen sehr viele Insolvenzverwalter: Insgesamt gab es im Jahr 2016 für die Personen- und Kapitalgesellschaften 1988 bestellte Insolvenzverwalter, die sich diesen »Kuchen« teilen mussten. Die freien Massen und die damit einhergehenden Vergütungen der Insolvenzverfahren sind ebenfalls rückläufig. Dazu kommen die restriktive Vergütungsrecht­sprechung des BGH und die Tatsache, dass seit Inkrafttreten der InsO und der InsVV 1999 die Vergütungen nicht dem gestiegenen Preis- und Lohnniveau angepasst wurden, obwohl die Anforderungen bei der Insolvenzabwicklung stetig höher geworden sind.
Zumindest im anhaltenden Wirtschaftswachstum und in der Niedrigzinspolitik sieht RA Prof. Dr. Lucas Flöther (Flöther  &  
Wissing), der auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist, allerdings die »Ursache, die langfristig gesehen am wenigsten nachwirken wird«. Nach dem ESUG werde das bevorstehende vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren die »Kulturveränderung« bei den Berufsträgern und ihren Kanzleiorganisationen weiter beschleunigen. »Am Ende der Entwicklung werden wir eine stark veränderte Branche feststellen. Verwaltern eröffnen sich als Sanierungsdienstleister völlig neue Perspektiven, sie müssen sich aber auch in einem veränderten Wettbewerb behaupten. Dabei sind neben den ohnehin erforderlichen juristischen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten vor allem auch mediatives und kommunikatives Geschick und Fingerspitzengefühl gefragt. Der Verwalter hat als ›neutrale Instanz‹ für den Ausgleich der verschiedensten Interessen zu sorgen.«

Konzentration bei Verwaltern
wie bei WP-Gesellschaften?

Auch der Leiter des Restrukturierungsteams von Ernst & Young in Deutschland, WP Bernd Richter, stellt gestiegene Erwartungen der Gerichte und beteiligten Gläubiger in Bezug auf die Leistungsfähigkeit und Professionalität der Insolvenzverwalterkanzleien fest. Der höhere Wettbewerbsdruck zwinge dazu, »über notwendige Anpassungen aktiv nachzudenken. Insoweit erwarte ich für die nächsten Jahre eine weitere Verdichtung der Insolvenz­verwalterkanzleien die – in einem Zielbild – mit der heutigen Konzentration bei den Anwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vergleichbar ist.«
KPMG-Restrukturierungspartner Dipl.-Kfm. André Bäcker bestätigt aus seiner Sicht diese Faktoren: die grundlegende Veränderung in der Vergabesystematik durch das ESUG, eine damit einhergehende Stärkung der Gläubigerrechte bei der Bestellung und die Professionalisierung u. a. bei der Vorbereitung von gerade größeren Insolvenzverfahren. »In der Regel geht dem Antrag eine intensive Beratung und Begleitung voraus. Dies führt in Verbindung mit dem ESUG einerseits zur Zunahme von 270 a/b-InsO-Verfahren, andererseits zur regelmäßigen Vorstrukturierung solcher Verfahren mit entsprechender Vorauswahl.«
Der sich seit einiger Zeit ganz erheblich verändernde Markt für Insolvenzverwalter betreffe die »traditionellen Verwalterfirmen besonders«, stellt RA/StB Berthold Brinkmann, Seniorpartner von Brinkmann & Partner, fest. Die Kanzlei zählt mit 29 Standorten und etwa 300 Mitarbeitern zu den Top  10 der mit Verfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften meist bestellten Verwalterkanzleien. Einer der Gründe: Die Marktzugänge für traditionelle Verwalter litten darunter, dass Gläubiger und deren Berater immer stärkeren Einfluss auf die Verteilung der Verfahren ausübten. Zugänge zu den Beratern lassen sich nicht auf die Schnelle erschließen, eine lang praktizierte strenge Trennung von Verwaltung und Beratung kann nun zum Nachteil gereichen.
»Durch die Entscheidung des BVerfG, die die Verwaltung faktisch zum Berufsstand erklärt hat, hat die Zahl der Verwalter inflationär zugenommen«, erklärt RA Michael Pluta, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, die ebenfalls zu den Top  10 der Verwalterkanzleien zählt und mit etwa 400 Mitarbeitern in 41 Büros in Deutschland präsent ist. Pluta beschreibt die Situation mit einem drastischen Bild: »Es halten zu viele ihre Angeln in einen fast leer gefischten Teich. Der reine Verwalter bekommt dadurch weniger bedeutende oder nur kleinere Verfahren oder er hat als Sachwalter ein geringeres ›geschrumpftes‹ Betätigungsfeld, mit dem er die bisher aufgebauten Ressourcen nicht mehr finanzieren kann. Die Folge ist, dass kaum jemand von der Insolvenzverwaltung alleine existieren kann. Damit ist die Grundlage der BVerfG-Entscheidung entfallen und der Berufsstand als solcher infrage gestellt.«
Durch die zu erwartende EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen geht Pluta von einer zusätzlichen Verstärkung des Trends aus, denn das Instrumentarium soll eine Sanierung noch vor der bisherigen Eigenverwaltung des ESUG ermöglichen. »Besonders interessant und gefährlich für den bisherigen Berufsstand der Verwalter ist die im Richtlinienentwurf geäußerte Begründung, Verfahren mit Gerichten und Verwaltern müssten vermieden werden, weil sie zu lange dauerten, zu umständlich und zu teuer seien und für die Gläubiger zu wenig herauskäme.«
Mit einem solchen Impuls durch die Brüsseler Richtlinie rechnet auch RA Dr. Georg Bernsau von BBL Bernsau Brockdorff, auch unter den Top 10 vertreten und mir circa 200 Mitarbeitern an 40 Standorten tätig. »Es steht zu erwarten, dass der Markt diese neue und an sich begrüßenswerte Erweiterung der Restrukturierungswerkzeuge, wo immer es geht, nutzen wird zulasten des regulären Sanierungs- und Insolvenzmarkts. Wer nicht auf der gesamten Klaviatur spielen kann, wird noch mehr ins Hintertreffen geraten.«

(…)

Editorial | Peter Reuter | INDat Report 04_2017 | Juni 2017

Notbremse und Kehrtwende

Nun zieht einer die Reißleine. Die zahlreichen massearmen Insolvenzverfahren will die Kanzlei hww nicht länger schultern. Ihrer Rechnung zufolge bedeuten diese in der großen Summe ein deutliches Minusgeschäft, von dem man sich trennen will. Daher die Ansage von etwa einem Viertel ihrer Verwalter an die Gerichte: Wir wollen nicht mehr
bestellt werden. Allerdings möchten sie sich das Hintertürchen offenlassen, dass sie in Fällen einstimmigen Gläubigervotums zum Verwalterjob zurückkehren können.

Wenn diese Strategie ein Einzelfall bleibt, dann wirkt sie sich auf die Insolvenzverwaltung in Deutschland kaum aus. Doch wer glaubt das? Was hww offen betreibt und kommuniziert, praktizieren andere Kanzleien doch auch schon ohne viel Aufsehen: Sie bauen gezielt Insolvenzverwalter ab, die magnetisch massearme Fälle anziehen. Weitere werden dem Beispiel folgen.

Rein betriebswirtschaftlich betrachtet ist eine solche Entscheidung nachvollziehbar, schließlich ist eine Verwalterkanzlei ein Unternehmen, das zudem berufsbedingt bestens in der Lage sein sollte, Geschäftsmodelle zu hinterfragen und zu korrigieren. Wird allerdings der gezielte Abschied von der massearmen Insolvenzverwaltung zum Massenphänomen, betreiben viele Verwalterkanzleien ein Rosinenpicken, dann kann es – neben Unmut bei anderen Kanzleien und bei Gerichten – eng für die Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens werden.

Die Lösung liegt doch auf der Hand: Die sog. Quersubventionierung der Insolvenzverfahren ist seit dem ESUG kein verlässliches Modell mehr. Die Verwaltervergütungen sind fest einge­froren, sie sind nicht einmal der allgemeinen Teuerungsrate angepasst worden, geschweige, den zusätzlichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben. Auch in wirtschaftlich guten Zeiten mit billigem Geld muss die Insolvenzverwaltung bei kleinsten Teilungsmassen mindestens kostendeckend funktionieren – auch in Zukunft, wenn ein präventiver Restrukturierungsrahmen vielleicht noch weniger Masse übrig lässt. Wer also die so oft beschworene Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens erhalten will, muss auch deren Preis
im Auge behalten: Der kann nur bezahlt werden mit einer grundlegenden Reform der InsVV – eine anspruchsvolle Aufgabe für die kommende Legislaturperiode.

Inhaltsverzeichnis

3
Editorial
 
5
INDat Barometer I
 
6
Namen & Nachrichten
 
7
Im Gespräch
MdEP Angelika Niebler (CSU/EVP) RLE zum präventiven Restrukturierungsrahmen
Wie ein Blick in die Glaskugel
8
Namen & Nachrichten
 
 
10
Titel
Berufsstand und Markt der Insolvenzverwalter im Umbruch
Zu viele Angler am fast leer gefischten Teich?
22
Verwalter & Kanzleien
RA Dirk Obermüller und RA Dr. Ralf Bornemann (dhpg)
Breit aufgestellt und regional fest verwurzelt
26
Im Gespräch
Prof. Dr. Florian Jacoby, Prof. Dr. Stephan Madaus, Prof. Dr. Christoph Thole
Alle sind ab sofort zum ESUG gefragt
28
Symposien & Vorträge
Deutsch-chinesischer Rechtsstaatsdialog zum Insolvenzrecht in Changde/China
Viel Tee trinken und voneinander lernen
34
TMA-Stammtisch in Köln
Smarte Verträge mit Ethereum-Blockchain
Konsensmaschine erzeugt Kettenreaktion
36
Kongresse & Tagungen
2. Jahrestagung des Hamburger Kreises
Bilanzsteuerrecht schlägt Insolvenzrecht
39
Standpunkt
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann
Mutig ist anders: Hinter der EU-Kommission versteckt
40
Kongresse & Tagungen
13. Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung 2017 und Focus Day »Präventiver Restrukturierungsrahmen« in Frankfurt am Main
In Zukunft neue Strategien und gelebtes Teamwork gefragt
49
Arbeitskreise & Vorträge
Institut für Insolvenzrecht e. V. in Hannover Verwalterauswahlmodelle
Zwischen Datenerfassung und »Mängelordner«
52
Kongresse & Tagungen
VID-Mitgliedertagung in Frankfurt am Main
Eingekeilt zwischen zu vielen und zu wenigen Reformen
57
Standpunkt
RA Dr. Frank Thomas Zimmer
Reformstau bei der InsVV Konzeptionslos und volatil
58
Symposien & Vorträge
FOM-Veranstaltung »BWL in der Praxis« in Wuppertal
Empfehlungen zur Krisenprävention
60
 
9. ISR-Abendsymposium in Düsseldorf
Weg in die Sackgasse oder auf die Autobahn der Sanierung?
62
 
IDAS-Jahrestagung in Halle
Testlauf für die ESUG-Evaluation
64
Kongresse & Tagungen
11. Marburger Insolvenzrechtstag
Trilog aus Anfechtung, Fiskus und Europa
66
 
19. Düsseldorfer Insolvenztage
Alles verknüpft mit Dialog und Diskussion
70
Statistik
Top 30 Verwalter, Top 30 Kanzleien, Top 10 Gerichte
 
71
71 INDat Barometer II
 
 
74
74 Veranstaltungen, Impressum, Vorschau